Network Codes - Technische und Organisatorische Regeln für Benutzer von Netzen
Die neuen TOR - Erzeuger
Mit Wirkung zum 1. August 2019 sind neue technische Regeln zum Netzanschluss von Erzeugungsanlagen – die „TOR Erzeuger“ – in Kraft getreten und bestimmen die technischen Anforderungen für Stromerzeugungsanlagen und signifikante Netznutzer, u.a. zum Beispiel das Betriebserlaubnisverfahren sowie Konformitätstests und Simulationen. Die TOR sind allen Netzanschlussverträgen, die nach dem Inkrafttreten der aktuell geltenden Version abgeschlossen wurden, zu Grunde zu legen. Ausgenommen davon sind jene Netzanschlussanträge, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der aktuell geltenden Version bereits ein Anschlusskonzept oder ein Angebot für Netzanschluss vom relevanten Netzbetreiber vorliegt.
Die neuen TOR - Begriffe
Mit dem Inkrafttreten der RfG Verordnung sowie den nationalen TOR - Erzeuger mussten auch die bisher gültigen TOR - A überarbeitet sowie konsultiert werden und werden durch die neue Version der TOR - Begriffe ersetzt. Diese beschreibt und definiert wesentliche Begriffe für Stromerzeugungsanlangen sowie signifikante Netzbenutzer. In der TOR - Begriffe wurden bei der Erarbeitung sämtliche allgemeingültige Erläuterungen sowie sämtliche Begriffserklärungen aufgenommen.
Die nationale TOR - Ausgestaltung muss den Ausbau von erneuerbaren Energien fördern
Die IG Windkraft setzt sich bei der nationalen Umsetzung der RfG Verordnung für eine dem Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft, förderlichen Ausgestaltung ein. Die technischen und organisatorischen Regeln (TOR) spielen dabei hinsichtlich Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen eine große Rolle.