Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Land Niederösterreich: Die rechtliche Regelung in Niederösterreich wird herausfordernd gesehen, da die Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen bis 50 kW in die Zuständigkeit der Baubehörde erster Instanz fällt (Bürgermeister/in). Diese bedienen sich dann eines oder mehreren Sachverständigen. Somit verläuft die Genehmigung nicht wirklich standardisiert.