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Genehmigung in Niederösterreich

Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Zitat

Land Niederösterreich: Die rechtliche Regelung in Niederösterreich wird herausfordernd gesehen, da die Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen bis 50 kW in die Zuständigkeit der Baubehörde erster Instanz fällt (Bürgermeister/in). Diese bedienen sich dann eines oder mehreren Sachverständigen. Somit verläuft die Genehmigung nicht wirklich standardisiert.

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