Herr Schachner
Zitat
Im Genehmigungsverfahren werden Kleinwindräder, zB.: 0.8, 1.8, 2.5, 5, 10, 20, 30kW, zurzeit politisch und technisch sehr ähnlich behandelt wie Megawattanlagen. Es sollen vereinfachte aber vor allem realistische Richtlinien für die Errichtung der Kleinwindkraftanlagen geschaffen werden. Zurzeit ist es sehr schwierig die Kleinwindkraft effektiver zu machen oder weiterzuentwickeln.