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Genehmigung in Niederösterreich

Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Zitat

Land Niederösterreich: Die rechtliche Regelung in Niederösterreich wird herausfordernd gesehen, da die Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen bis 50 kW in die Zuständigkeit der Baubehörde erster Instanz fällt (Bürgermeister/in). Diese bedienen sich dann eines oder mehreren Sachverständigen. Somit verläuft die Genehmigung nicht wirklich standardisiert.

Wie werde ich über Veranstaltungen informiert?

Sobald es neue Veranstaltungen im Bereich der Windkraft, im Speziellen der Kleinwindkraft, national und international gibt, wird dies in unseren Veranstaltungskalender eingetragen. ...

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